Allgemeine Geschäftsbedingungen
GlowLED Vision
eine Marke der DMV Handels (Inhaber: David Mezker)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der DMV Handels, Inhaber David Mezker, handelnd unter der Marke „GlowLED Vision“ (nachfolgend „GlowLED Vision“ oder „wir“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf, die Vermietung, das Leasing, die Montage und die Wartung von LED-Screen-Systemen aller Art sowie damit verbundene Beratungs- und Planungsleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde sichert mit Auftragserteilung zu, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB; GlowLED Vision behält sich vor, Anfragen von Verbrauchern abzulehnen oder gesondert zu vereinbaren.
Diese AGB gelten für alle Produktkategorien von GlowLED Vision, insbesondere für (i) transparente und 3D-LED-Screens, (ii) klassische Indoor-LED-Screens, (iii) Outdoor- und Fassaden-/Schaufenster-Screens sowie (iv) mobile Screens und Messe-/Eventsysteme, unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung im Angebot.
Für die Vermietung mobiler LED-Screens gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen in § 13, für Werbeflächen die Besonderen Bedingungen in § 14. Bei Widersprüchen gehen diese den übrigen Regelungen vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GlowLED Vision stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn GlowLED Vision in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Angebote und Vertragsschluss
Gegenstand des Vertrages ist je nach Auftrag der Verkauf, die Vermietung/das Leasing, die Lieferung, die Montage und/oder die Wartung von LED-Screen-Systemen gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung, einschließlich der dort in Bezug genommenen Produktbeschreibungen, Pläne und Spezifikationen.
Angebote von GlowLED Vision sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ oder mit fester Bindefrist gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von GlowLED Vision oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die technischen Spezifikationen (u. a. Helligkeit in Nits, Transparenzgrad, Pixel Pitch, Gewicht pro Quadratmeter) ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung und sind, soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet, unverbindliche technische Richtwerte des jeweiligen Herstellers. Insbesondere stellt eine angegebene theoretische Lebensdauer der LED-Module (z. B. bis zu 100.000 Betriebsstunden) einen Herstellerrichtwert unter Laborbedingungen dar und keine im Rechtssinne garantierte Eigenschaft.
Maße, Gewichte, Abbildungen, Farb- und Helligkeitsdarstellungen in Katalogen, auf der Website, in Demomaterial oder in Angeboten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Näherungswerte. Geringfügige technische Abweichungen, die für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
Bei kundenspezifischen Anfertigungen (insbesondere individuelle Maße, Formate, Zuschnitte oder technische Konfigurationen) ist der Kunde für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Maße, baulichen Gegebenheiten und sonstigen Vorgaben verantwortlich. GlowLED Vision weist auf offensichtliche Unstimmigkeiten hin, ist jedoch nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden vor Ort zu überprüfen, sofern keine kostenpflichtige Vor-Ort-Begehung beauftragt wurde.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Kosten für Verpackung, Transport, Anfahrt und – soweit nicht gesondert ausgewiesen – Montage.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung wie folgt zu leisten: 50 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung, nichts vor Versand bzw. vor Beginn der Montage und der Restbetrag von 50 % nach erfolgter Abnahme bzw. Inbetriebnahme. Abweichende Zahlungspläne können im Einzelfall vereinbart werden.
Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist GlowLED Vision berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GlowLED Vision berechtigt, weitere Lieferungen, Montage- oder Wartungsleistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzug entstehen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung, Liefertermine und Versand
Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Sie verlängern sich angemessen bei Umständen, die GlowLED Vision nicht zu vertreten hat, insbesondere bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung durch Vorlieferanten und Hersteller, Lieferengpässen bei Rohstoffen oder Bauteilen, Transportverzögerungen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt.
Die Gefahr geht, sofern nicht ausdrücklich Montage durch GlowLED Vision beauftragt ist, mit Übergabe an den Kunden oder an den vom Kunden benannten Transporteur über. Erfolgt die Lieferung im Rahmen eines Montageauftrags, geht die Gefahr mit erfolgter Abnahme gemäß § 6 über.
§ 5 Montage – allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
Erfolgt die Montage durch GlowLED Vision oder von uns beauftragte Subunternehmer, trifft den Kunden eine Mitwirkungspflicht. Der Kunde stellt rechtzeitig vor Montagebeginn auf eigene Kosten sicher, dass:
- die für die jeweilige Anbringungsart (z. B. Verklebung, Wandmontage, Deckenabhängung, Fassadenmontage, freistehende Aufstellung) vorgesehenen Untergründe, Glasflächen, Fassadenelemente oder Tragkonstruktionen statisch tragfähig, sauber, trocken und frei von die Montage beeinträchtigenden Beschichtungen sind;
- die für den Betrieb erforderliche Strom- und ggf. Netzwerkversorgung in ausreichender Kapazität am Montageort vorhanden und zugänglich ist;
- erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. baurechtliche Genehmigungen für Fassaden- und Außenmontagen, denkmalschutzrechtliche oder werberechtliche Erlaubnisse) rechtzeitig vorliegen; die Beschaffung obliegt, sofern nicht ausdrücklich gesondert beauftragt, dem Kunden;
- der Montageort frei zugänglich ist und etwaige Gerüste, Hebebühnen, Genehmigungen für Straßensperrungen o. Ä. – sofern nicht ausdrücklich von GlowLED Vision übernommen – durch den Kunden bereitgestellt werden;
- bei Außen- und Fassadenmontagen die Witterungsbedingungen eine fachgerechte Montage zulassen; verzögert sich die Montage witterungsbedingt, verlängert sich der Liefer-/Montagetermin entsprechend.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Kunden und werden, soweit sie zu zusätzlichem Aufwand bei GlowLED Vision führen, nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 6 Besonderheiten je Montageart und Abnahme
6.1 Glasverklebung (insbesondere transparente Screens)
Bei Montage durch Verklebung auf Glasflächen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Glasflächen tragfähig, für Klebemontage geeignet und für die thermische Belastung durch LED-Systeme ausgelegt sind. GlowLED Vision übernimmt keine Haftung für Glasschäden, Spannungsrisse oder Glasbruch, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Vorabangaben des Kunden zur Beschaffenheit des Glases oder auf thermischen Spannungen im Glasmaterial beruhen, sofern GlowLED Vision hierbei nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
6.2 Fassaden-, Außen- und Dachmontage
Bei der Montage von Outdoor- und Fassaden-Screens trägt der Kunde die Verantwortung für die Standsicherheit und Eignung der jeweiligen Trag- und Befestigungskonstruktion, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der von GlowLED Vision geschuldeten Leistung ist. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen der Außenmontage (Niederschlag, Wind, Temperatur) begründen keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Terminverzögerung.
6.3 Mobile Systeme und Messe-/Eventaufbauten
Bei mobilen Screens und Aufbauten für Messen oder Events trägt der Kunde die Verantwortung für die Eignung des jeweiligen Aufstellungsortes (Bodenbeschaffenheit, Standsicherheit, Veranstalter- und Brandschutzauflagen) sowie für die Einhaltung etwaiger Vorgaben des Messe- bzw. Veranstaltungsortbetreibers. Transportschäden an mobilen Systemen, die nach Übergabe an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von GlowLED Vision.
6.4 Abnahme
Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Funktions- und Sichtprüfung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellung, abzunehmen bzw. etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Nimmt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist ab und liegt kein berechtigter Mangelvorbehalt vor, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Unternehmer, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gelieferter Hardware beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme. Für Montageleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 634a BGB. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b Abs. 1, §§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB). Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Im Falle eines berechtigten Mangels ist GlowLED Vision nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie GlowLED Vision nicht zumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 verlangen.
§ 8 Garantie (GlowLED 2- bis 3-Jahres-Versprechen)
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gewährt GlowLED Vision auf die LED-Hardware (LED-Module und zugehörige Netzteile) eine Herstellergarantie von 2 bis 3 Jahren ab Lieferdatum, je nach Produkt und Modell; die für das jeweilige Produkt geltende Dauer ergibt sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Angebot. Ist dort keine Dauer angegeben, gilt eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum.
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler der LED-Module und Netzteile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter den vom Hersteller vorgesehenen Betriebsbedingungen (insbesondere zulässige Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit und Schutzart) auftreten.
Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere Schäden durch:
- unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler oder Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungshinweise;
- äußere Gewalteinwirkung, Unfälle, Vandalismus oder Transportschäden nach Gefahrübergang;
- eigenmächtige Reparatur-, Umbau- oder Eingriffsversuche durch den Kunden oder nicht von GlowLED Vision autorisierte Dritte;
- Betrieb außerhalb der vom Hersteller spezifizierten Umgebungsbedingungen (z. B. Einsatz von Indoor-Hardware im Außenbereich);
- normale Abnutzung, insbesondere den herstellerseitig üblichen Helligkeitsabfall (Degradation) der LEDs über die Nutzungsdauer;
- unterlassene oder mangelhafte Wartung, soweit ein Wartungsvertrag nach § 9 vereinbart, jedoch nicht eingehalten wurde.
Garantieleistungen erfolgen nach Wahl von GlowLED Vision durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Komponenten. Etwaige Aus- und Wiedereinbaukosten sowie Anfahrtskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit hierfür kein Wartungsvertrag mit entsprechendem Leistungsumfang besteht.
§ 9 Wartungsverträge
GlowLED Vision bietet optional gesondert zu beauftragende Wartungsverträge für die Hardware sowie für die Steuerungs- und Content-Software an. Inhalt, Reaktionszeiten, Umfang der abgedeckten Leistungen (z. B. Fernwartung, Vor-Ort-Service, Reinigung, Software-Updates) und Vertragslaufzeit ergeben sich aus der jeweiligen gesonderten Wartungsvereinbarung.
Soweit ein Wartungsvertrag eine Mindestlaufzeit vorsieht, verlängert er sich automatisch um die dort genannte Verlängerungsperiode, wenn er nicht mit der vereinbarten Frist vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Wartungsumfangs (z. B. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder Drittverschulden) werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der DMV Handels. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und GlowLED Vision unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit die Ware von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter betroffen ist. Eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder feste Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen (z. B. Einbau in eine Fassade) vor vollständiger Bezahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GlowLED Vision.
§ 11 Haftung
GlowLED Vision haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von GlowLED Vision, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GlowLED Vision, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet GlowLED Vision auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von GlowLED Vision für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden und entgangene Werbe- bzw. Umsatzeffekte, soweit diese nicht auf einer Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne von Abs. 2 beruhen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GlowLED Vision.
§ 12 Geistiges Eigentum und Content
Sofern GlowLED Vision im Rahmen eines Auftrags eigene Inhalte, Vorlagen, Animationen oder Software zur Steuerung der Screens bereitstellt, verbleiben sämtliche Rechte hieran bei GlowLED Vision bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden wird, soweit nicht abweichend vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Betrieb der vertragsgegenständlichen Hardware eingeräumt.
Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Bilder, Videos, Logos, Texte) sichert der Kunde zu, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Urheberrechte verfügt, und stellt GlowLED Vision von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
§ 13 Besondere Bedingungen für die Vermietung mobiler LED-Screens
13.1 Geltung und Vertragsschluss. Dieser Paragraph gilt für die Vermietung mobiler LED-Screens (z. B. Folding Screen bzw. Fold Poster und Stand-By Screen bzw. StandBy) samt Zubehör (zusammen „Mietsache“). Er geht bei Widersprüchen den übrigen Regelungen dieser AGB vor, insbesondere § 3 (Zahlungsbedingungen) und § 4 (Lieferung). Eine Buchungsanfrage des Kunden, auch über den Mietrechner auf der Website, ist ein unverbindliches Angebot des Kunden. Der Mietvertrag kommt erst durch die Bestätigung von GlowLED Vision in Textform (E-Mail genügt) zustande. Die im Mietrechner angezeigten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.2 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe. (1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Kunden oder seinen Beauftragten, bei Versand mit der Zustellung, und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe an GlowLED Vision oder deren Beauftragten. (2) Bei Übergabe und Rückgabe werden Zustand, Zubehör und Seriennummern in einem Übergabeprotokoll, auf Wunsch von GlowLED Vision mit Fotos, festgehalten und vom Kunden oder seinem Beauftragten unterschrieben. Mängel, die bei Übergabe erkennbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe in Textform anzuzeigen. (3) Die Mietsache ist vollständig, sauber und in der Originalverpackung bzw. im Transportcase zurückzugeben. (4) Gibt der Kunde die Mietsache nach Ende der Mietzeit nicht zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete pro Tag, mindestens in Höhe der ortsüblichen Miete (§ 546a BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
13.3 Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde nutzt die Mietsache nur bestimmungsgemäß nach Bedienungsanleitung und Einweisung. Er sorgt für einen geeigneten Aufstellort (ebener und tragfähiger Untergrund, Standsicherheit, ausreichende Belüftung, geeignete Stromversorgung) und schützt die Mietsache vor Nässe, Witterung, Staub, Stößen und Erschütterungen. Indoor-Screens dürfen nur im Innenbereich betrieben werden, sofern GlowLED Vision den Außeneinsatz nicht ausdrücklich freigegeben hat. Bodenbeschaffenheit, Standsicherheit sowie Veranstalter- und Brandschutzauflagen am Aufstellort liegen in der Verantwortung des Kunden. (2) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Mietsache unterzuvermieten, zu verleihen oder Dritten zum Gebrauch zu überlassen, sie zu verändern, zu öffnen, mit Aufklebern oder Beschriftungen zu versehen, Kennzeichnungen oder Seriennummern zu entfernen oder Software bzw. Firmware zu verändern. Reparaturen darf nur GlowLED Vision oder eine von ihr benannte Stelle ausführen. (3) Der Kunde darf die Mietsache nicht unbeaufsichtigt in öffentlich zugänglichen Bereichen zurücklassen. Außerhalb der Betriebszeiten ist sie in einem verschlossenen Raum zu lagern oder gegen Wegnahme zu sichern. Die Mietsache darf nur am vereinbarten Einsatzort und im vereinbarten Einsatzgebiet genutzt und gelagert werden; ein Ortswechsel oder eine Verbringung ins Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung von GlowLED Vision in Textform. (4) Schäden, Störungen, Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme, Pfändung oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Mietsache hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, in Textform anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und das Aktenzeichen mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum von GlowLED Vision hinzuweisen.
13.4 Haftung des Kunden für Schäden und Verlust. (1) Der Kunde haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache und des Zubehörs von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, es sei denn, der Schaden beruht auf vertragsgemäßem Gebrauch (§ 538 BGB), auf einem Mangel der Mietsache oder auf einem Umstand, den GlowLED Vision zu vertreten hat. Bei Beschädigung und Zerstörung haftet der Kunde, wenn er nicht nachweist, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Für Verlust, Diebstahl und Abhandenkommen, auch durch Dritte, haftet der Kunde unabhängig von einem Verschulden. (2) Bei Beschädigung ersetzt der Kunde die erforderlichen Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag bzw. Rechnung der Werkstatt oder des Herstellers sowie die Mietausfallkosten in Höhe der vereinbarten Miete für die Dauer der Reparatur, höchstens jedoch für 30 Tage. (3) Bei Verlust, Diebstahl, Unterschlagung, Nichtrückgabe und wirtschaftlichem Totalschaden (Reparaturkosten erreichen oder übersteigen den Wiederbeschaffungswert) zahlt der Kunde den Verkaufspreis (Neupreis) der Mietsache zum Zeitpunkt des Schadens. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GlowLED Vision ein geringerer Schaden entstanden ist; GlowLED Vision bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wird die Mietsache nach Zahlung wieder aufgefunden, kann GlowLED Vision sie gegen Erstattung des gezahlten Ersatzes zurückverlangen, abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung. (4) Fehlendes oder beschädigtes Zubehör (z. B. Kabel, Netzteile, Halterungen, Transportcase, Fernbedienung) ersetzt der Kunde zu den tatsächlichen Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten. Übermäßige Verschmutzung führt zu einer Ersatzpflicht für die tatsächlichen Reinigungskosten. (5) Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Beauftragten und sonstiger Personen, denen er die Mietsache zugänglich macht, wie für eigenes Verhalten.
13.5 Versicherung. Der Kunde hat die Mietsache für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung (insbesondere durch eine Elektronik- oder Allgefahrenversicherung) angemessen zu versichern oder sicherzustellen, dass sie im Rahmen einer bestehenden Versicherung mitversichert ist. Auf Verlangen weist er dies vor der Übergabe in Textform nach. Der Versicherungsschutz entbindet den Kunden nicht von seiner Haftung gegenüber GlowLED Vision. Fehlt der Nachweis, kann GlowLED Vision die Übergabe verweigern; Ansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht.
13.6 Zahlung, Kaution und Prüfung des Kunden. (1) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind die Miete und etwaige Kosten für Lieferung, Abholung oder Versand vor der Übergabe bzw. dem Versand zu zahlen. (2) GlowLED Vision kann vor der Übergabe eine Kaution bzw. Sicherheitsleistung verlangen, deren Höhe sich aus dem Angebot ergibt. Die Kaution wird nicht verzinst. GlowLED Vision darf sie mit Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache innerhalb von 14 Tagen erstattet, soweit keine Ansprüche bestehen. (3) GlowLED Vision ist berechtigt, vor der Übergabe die Identität und Vertretungsberechtigung des Kunden und seines Beauftragten zu prüfen (z. B. durch Ausweis, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) und die Übergabe zu verweigern, wenn die Nachweise nicht erbracht werden oder begründete Zweifel bestehen. Ansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht.
13.7 Eigentum, Kündigung aus wichtigem Grund und Herausgabe. (1) Die Mietsache bleibt Eigentum von GlowLED Vision. Der Kunde darf sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Die Kosten einer Abwehr von Zugriffen Dritter trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten zu erlangen sind. (2) GlowLED Vision kann den Mietvertrag fristlos kündigen und die Herausgabe verlangen, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei Verstößen gegen § 13.3, bei nicht gestellter Kaution oder nicht nachgewiesener Versicherung sowie bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Der Kunde gestattet GlowLED Vision und ihren Beauftragten nach vorheriger Ankündigung den Zutritt zum Aufstellort zur Besichtigung und zur Abholung der Mietsache. Die Kosten einer Abholung trägt der Kunde, wenn er die Herausgabe zu vertreten hat.
13.8 Inhalte auf gemieteten Screens. Für Inhalte, die der Kunde auf der Mietsache wiedergibt, gelten die Regelungen zur Verantwortung des Kunden in § 14.2 entsprechend. GlowLED Vision hat keine Pflicht, diese Inhalte zu prüfen.
§ 14 Besondere Bedingungen für Werbeflächen
14.1 Geltung und Leistung. Dieser Paragraph gilt für die Buchung von Werbeflächen auf LED-Screens von GlowLED Vision an einem oder mehreren Standorten (z. B. in Einkaufscentern oder an Straßen). Er geht bei Widersprüchen den übrigen Regelungen dieser AGB vor. Eine Buchungsanfrage, auch über den Rechner auf der Website, ist ein unverbindliches Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung von GlowLED Vision in Textform zustande. GlowLED Vision schuldet die Ausstrahlung der vom Kunden gelieferten Inhalte am gebuchten Standort für die vereinbarte Laufzeit, im Wechsel mit Inhalten anderer Werbepartner. Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.2 Inhalte und Verantwortung des Kunden. (1) Der Kunde liefert die Inhalte (Bilder, Videos, Logos, Texte, ggf. Ton) rechtzeitig, in den vereinbarten technischen Formaten und auf eigene Kosten. (2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er über alle für die Ausstrahlung erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorschriften verletzen. Dies betrifft insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte (z. B. an Bildern, Videos, Fotos, Schriftarten, Grafiken, Musik und Sprachaufnahmen, auch aus Stock-Portalen und KI-Werkzeugen), Marken-, Namens-, Design- und Persönlichkeitsrechte einschließlich des Rechts am eigenen Bild abgebildeter Personen sowie das Wettbewerbs-, Preisangaben-, Heilmittelwerbe- und Jugendschutzrecht. Der Kunde prüft vor der Lieferung, ob die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ob Rechtsverletzungsmeldungen, Abmahnungen oder Sperrungen (z. B. wegen einer Urheberrechtsverletzung) vorliegen oder zu erwarten sind. (3) GlowLED Vision ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Rechtsverletzungen oder Zulässigkeit zu prüfen. Eine Freigabe oder Ausstrahlung bedeutet keine Bestätigung der Rechtmäßigkeit.
14.3 Nutzungsrechte. Der Kunde räumt GlowLED Vision für die Dauer der Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Inhalte an den gebuchten Standorten zu vervielfältigen, technisch anzupassen (z. B. Format, Auflösung, Länge, Farbraum), zu speichern und öffentlich wiederzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
14.4 Freistellung. Der Kunde stellt GlowLED Vision, den jeweiligen Standortbetreiber und deren Mitarbeiter und Beauftragte von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten oder Vorschriften durch die Inhalte des Kunden geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts-, Gerichts- und Abmahnkosten) sowie erforderlicher Schadensersatzzahlungen. Der Kunde unterstützt GlowLED Vision bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch Nachweise über die Rechte an den Inhalten. Weitergehende Ansprüche von GlowLED Vision bleiben unberührt.
14.5 Ablehnung, Sperrung und Entfernung. GlowLED Vision darf Inhalte ablehnen, sperren, aussetzen oder entfernen, wenn Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß bestehen, Dritte oder Behörden dies verlangen, Vorgaben des Standortbetreibers verletzt werden oder die Inhalte nach dem Empfinden eines verständigen Betrachters sittenwidrig, diskriminierend oder geeignet sind, das Ansehen von GlowLED Vision oder des Standorts zu beeinträchtigen. In diesen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Ist die Sperrung durch GlowLED Vision nicht zu vertreten, steht dem Kunden weder Minderung noch Schadensersatz zu. Liegt ein wichtiger Grund vor, insbesondere ein wiederholter oder schwerer Rechtsverstoß, kann GlowLED Vision den Vertrag fristlos kündigen.
14.6 Ausstrahlung, Ausfälle und Wirkung. GlowLED Vision schuldet keine bestimmte Reichweite, Wahrnehmung oder Werbewirkung. Kurze Unterbrechungen durch Wartung, Störungen, Stromausfall oder höhere Gewalt begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Fällt die Ausstrahlung länger aus, verlängert GlowLED Vision die Laufzeit um die entsprechende Zeit, soweit dies dem Kunden zumutbar ist; weitere Ansprüche richten sich nach § 11. GlowLED Vision darf Standort, Screen oder Technik aus wichtigem Grund durch gleichwertige ersetzen. Die Genehmigung des Screens am Standort liegt bei GlowLED Vision, die Zulässigkeit der beworbenen Inhalte beim Kunden.
14.7 Laufzeit und Zahlung. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Bestätigung. Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit ohne Kündigung und verlängert sich nicht automatisch, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot; ergänzend gilt § 3.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere zu Preisen, technischen Konfigurationen und betrieblichen Abläufen, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DMV Handels.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie der zugrundeliegenden Verträge bedürfen der Schriftform bzw. Textform; dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
§ 17 Hinweis zum Widerrufsrecht
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht für Verbraucher; da GlowLED Vision ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert, findet diese Vorschrift auf Verträge nach diesen AGB grundsätzlich keine Anwendung. Sollte im Einzelfall gleichwohl mit einer natürlichen Person kontrahiert werden, die als Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei bei kundenspezifisch nach Maßangabe angefertigten Systemen das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist.