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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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GlowLED Vision
eine Marke der DMV Handels (Inhaber: David Mezker)
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der DMV Handels, Inhaber David Mezker, handelnd unter der Marke „GlowLED Vision“ (nachfolgend „GlowLED Vision“ oder „wir“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf, die Vermietung, das Leasing, die Montage und die Wartung von LED-Screen-Systemen aller Art sowie damit verbundene Beratungs- und Planungsleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde sichert mit Auftragserteilung zu, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Geschäftsbeziehung mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB; GlowLED Vision behält sich vor, Anfragen von Verbrauchern abzulehnen oder gesondert zu vereinbaren.
Diese AGB gelten für alle Produktkategorien von GlowLED Vision, insbesondere für (i) transparente und 3D-LED-Screens, (ii) klassische Indoor-LED-Screens, (iii) Outdoor- und Fassaden-/Schaufenster-Screens sowie (iv) mobile Screens und Messe-/Eventsysteme, unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung im Angebot.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GlowLED Vision stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn GlowLED Vision in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
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§ 2 Vertragsgegenstand, Angebote und Vertragsschluss
Gegenstand des Vertrages ist je nach Auftrag der Verkauf, die Vermietung/das Leasing, die Lieferung, die Montage und/oder die Wartung von LED-Screen-Systemen gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung, einschließlich der dort in Bezug genommenen Produktbeschreibungen, Pläne und Spezifikationen.
Angebote von GlowLED Vision sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ oder mit fester Bindefrist gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von GlowLED Vision oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die technischen Spezifikationen (u. a. Helligkeit in Nits, Transparenzgrad, Pixel Pitch, Gewicht pro Quadratmeter) ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung und sind, soweit nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet, unverbindliche technische Richtwerte des jeweiligen Herstellers. Insbesondere stellt eine angegebene theoretische Lebensdauer der LED-Module (z. B. bis zu 100.000 Betriebsstunden) einen Herstellerrichtwert unter Laborbedingungen dar und keine im Rechtssinne garantierte Eigenschaft.
Maße, Gewichte, Abbildungen, Farb- und Helligkeitsdarstellungen in Katalogen, auf der Website, in Demomaterial oder in Angeboten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Näherungswerte. Geringfügige technische Abweichungen, die für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
Bei kundenspezifischen Anfertigungen (insbesondere individuelle Maße, Formate, Zuschnitte oder technische Konfigurationen) ist der Kunde für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Maße, baulichen Gegebenheiten und sonstigen Vorgaben verantwortlich. GlowLED Vision weist auf offensichtliche Unstimmigkeiten hin, ist jedoch nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden vor Ort zu überprüfen, sofern keine kostenpflichtige Vor-Ort-Begehung beauftragt wurde.
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§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Kosten für Verpackung, Transport, Anfahrt und – soweit nicht gesondert ausgewiesen – Montage.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung wie folgt zu leisten: 50 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung, nichts vor Versand bzw. vor Beginn der Montage und der Restbetrag von 50 % nach erfolgter Abnahme bzw. Inbetriebnahme. Abweichende Zahlungspläne können im Einzelfall vereinbart werden.
Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist GlowLED Vision berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GlowLED Vision berechtigt, weitere Lieferungen, Montage- oder Wartungsleistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzug entstehen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 4 Lieferung, Liefertermine und Versand
Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Sie verlängern sich angemessen bei Umständen, die GlowLED Vision nicht zu vertreten hat, insbesondere bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung durch Vorlieferanten und Hersteller, Lieferengpässen bei Rohstoffen oder Bauteilen, Transportverzögerungen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt.
Die Gefahr geht, sofern nicht ausdrücklich Montage durch GlowLED Vision beauftragt ist, mit Übergabe an den Kunden oder an den vom Kunden benannten Transporteur über. Erfolgt die Lieferung im Rahmen eines Montageauftrags, geht die Gefahr mit erfolgter Abnahme gemäß § 6 über.
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§ 5 Montage – allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
Erfolgt die Montage durch GlowLED Vision oder von uns beauftragte Subunternehmer, trifft den Kunden eine Mitwirkungspflicht. Der Kunde stellt rechtzeitig vor Montagebeginn auf eigene Kosten sicher, dass:
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die für die jeweilige Anbringungsart (z. B. Verklebung, Wandmontage, Deckenabhängung, Fassadenmontage, freistehende Aufstellung) vorgesehenen Untergründe, Glasflächen, Fassadenelemente oder Tragkonstruktionen statisch tragfähig, sauber, trocken und frei von die Montage beeinträchtigenden Beschichtungen sind;
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die für den Betrieb erforderliche Strom- und ggf. Netzwerkversorgung in ausreichender Kapazität am Montageort vorhanden und zugänglich ist;
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erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. baurechtliche Genehmigungen für Fassaden- und Außenmontagen, denkmalschutzrechtliche oder werberechtliche Erlaubnisse) rechtzeitig vorliegen; die Beschaffung obliegt, sofern nicht ausdrücklich gesondert beauftragt, dem Kunden;
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der Montageort frei zugänglich ist und etwaige Gerüste, Hebebühnen, Genehmigungen für Straßensperrungen o. Ä. – sofern nicht ausdrücklich von GlowLED Vision übernommen – durch den Kunden bereitgestellt werden;
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bei Außen- und Fassadenmontagen die Witterungsbedingungen eine fachgerechte Montage zulassen; verzögert sich die Montage witterungsbedingt, verlängert sich der Liefer-/Montagetermin entsprechend.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Kunden und werden, soweit sie zu zusätzlichem Aufwand bei GlowLED Vision führen, nach Aufwand in Rechnung gestellt.
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§ 6 Besonderheiten je Montageart und Abnahme
6.1 Glasverklebung (insbesondere transparente Screens)
Bei Montage durch Verklebung auf Glasflächen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Glasflächen tragfähig, für Klebemontage geeignet und für die thermische Belastung durch LED-Systeme ausgelegt sind. GlowLED Vision übernimmt keine Haftung für Glasschäden, Spannungsrisse oder Glasbruch, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Vorabangaben des Kunden zur Beschaffenheit des Glases oder auf thermischen Spannungen im Glasmaterial beruhen, sofern GlowLED Vision hierbei nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
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6.2 Fassaden-, Außen- und Dachmontage
Bei der Montage von Outdoor- und Fassaden-Screens trägt der Kunde die Verantwortung für die Standsicherheit und Eignung der jeweiligen Trag- und Befestigungskonstruktion, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der von GlowLED Vision geschuldeten Leistung ist. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen der Außenmontage (Niederschlag, Wind, Temperatur) begründen keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Terminverzögerung.
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6.3 Mobile Systeme und Messe-/Eventaufbauten
Bei mobilen Screens und Aufbauten für Messen oder Events trägt der Kunde die Verantwortung für die Eignung des jeweiligen Aufstellungsortes (Bodenbeschaffenheit, Standsicherheit, Veranstalter- und Brandschutzauflagen) sowie für die Einhaltung etwaiger Vorgaben des Messe- bzw. Veranstaltungsortbetreibers. Transportschäden an mobilen Systemen, die nach Übergabe an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von GlowLED Vision.
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6.4 Abnahme
Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Funktions- und Sichtprüfung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellung, abzunehmen bzw. etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Nimmt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist ab und liegt kein berechtigter Mangelvorbehalt vor, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
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§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Unternehmer, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gelieferter Hardware beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme. Für Montageleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 634a BGB. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b Abs. 1, §§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB). Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Im Falle eines berechtigten Mangels ist GlowLED Vision nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie GlowLED Vision nicht zumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 verlangen.
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§ 8 Garantie (GlowLED 3-Jahres-Versprechen)
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gewährt GlowLED Vision auf die LED-Hardware (LED-Module und zugehörige Netzteile) eine Herstellergarantie von 3 Jahren ab Lieferdatum, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine abweichende Garantiedauer angegeben ist.
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler der LED-Module und Netzteile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter den vom Hersteller vorgesehenen Betriebsbedingungen (insbesondere zulässige Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit und Schutzart) auftreten.
Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere Schäden durch:
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unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler oder Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungshinweise;
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äußere Gewalteinwirkung, Unfälle, Vandalismus oder Transportschäden nach Gefahrübergang;
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eigenmächtige Reparatur-, Umbau- oder Eingriffsversuche durch den Kunden oder nicht von GlowLED Vision autorisierte Dritte;
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Betrieb außerhalb der vom Hersteller spezifizierten Umgebungsbedingungen (z. B. Einsatz von Indoor-Hardware im Außenbereich);
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normale Abnutzung, insbesondere den herstellerseitig üblichen Helligkeitsabfall (Degradation) der LEDs über die Nutzungsdauer;
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unterlassene oder mangelhafte Wartung, soweit ein Wartungsvertrag nach § 9 vereinbart, jedoch nicht eingehalten wurde.
Garantieleistungen erfolgen nach Wahl von GlowLED Vision durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Komponenten. Etwaige Aus- und Wiedereinbaukosten sowie Anfahrtskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit hierfür kein Wartungsvertrag mit entsprechendem Leistungsumfang besteht.
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§ 9 Wartungsverträge
GlowLED Vision bietet optional gesondert zu beauftragende Wartungsverträge für die Hardware sowie für die Steuerungs- und Content-Software an. Inhalt, Reaktionszeiten, Umfang der abgedeckten Leistungen (z. B. Fernwartung, Vor-Ort-Service, Reinigung, Software-Updates) und Vertragslaufzeit ergeben sich aus der jeweiligen gesonderten Wartungsvereinbarung.
Soweit ein Wartungsvertrag eine Mindestlaufzeit vorsieht, verlängert er sich automatisch um die dort genannte Verlängerungsperiode, wenn er nicht mit der vereinbarten Frist vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Wartungsumfangs (z. B. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder Drittverschulden) werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
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§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der DMV Handels. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und GlowLED Vision unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit die Ware von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter betroffen ist. Eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder feste Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen (z. B. Einbau in eine Fassade) vor vollständiger Bezahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GlowLED Vision.
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§ 11 Haftung
GlowLED Vision haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von GlowLED Vision, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GlowLED Vision, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet GlowLED Vision auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von GlowLED Vision für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden und entgangene Werbe- bzw. Umsatzeffekte, soweit diese nicht auf einer Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne von Abs. 2 beruhen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GlowLED Vision.
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§ 12 Geistiges Eigentum und Content
Sofern GlowLED Vision im Rahmen eines Auftrags eigene Inhalte, Vorlagen, Animationen oder Software zur Steuerung der Screens bereitstellt, verbleiben sämtliche Rechte hieran bei GlowLED Vision bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden wird, soweit nicht abweichend vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Betrieb der vertragsgegenständlichen Hardware eingeräumt.
Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Bilder, Videos, Logos, Texte) sichert der Kunde zu, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Urheberrechte verfügt, und stellt GlowLED Vision von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
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§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere zu Preisen, technischen Konfigurationen und betrieblichen Abläufen, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DMV Handels.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie der zugrundeliegenden Verträge bedürfen der Schriftform bzw. Textform; dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
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§ 15 Hinweis zum Widerrufsrecht
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht für Verbraucher; da GlowLED Vision ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert, findet diese Vorschrift auf Verträge nach diesen AGB grundsätzlich keine Anwendung. Sollte im Einzelfall gleichwohl mit einer natürlichen Person kontrahiert werden, die als Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei bei kundenspezifisch nach Maßangabe angefertigten Systemen das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist.
